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Anschlussfinanzierung Wohneigentum – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Die IB.SH bietet Anschlussfinanzierungen für bestehende Darlehen an, um Zinsen im Voraus zu sichern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die IB.SH bietet Ihnen für die hier bestehenden Darlehen bereits heute, also vor Ablauf der Zinsbindung neue Konditionen oder für die Zukunft Anschlussfinanzierungen an. Eine Ablösung von Darlehen anderer Banken ist leider nicht möglich. Bei Fragen hilft Ihnen unser Team. Wir bieten Umfinanzierungs- oder Forwarddarlehen mit Zinsbindungen von 5, 10 oder 15 Jahren an, sowie Volltilgungsvarianten und Sondertilgungen vor Abschluss des Darlehens.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Anschlussfinanzierung Wohneigentum"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Anschlussfinanzierung Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Anschlussfinanzierung Wohneigentum

Wer kann Anschlussfinanzierung Wohneigentum beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Anschlussfinanzierung Wohneigentum?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein