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Anschlussfinanzierung Wohneigentum – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die IB.SH bietet Anschlussfinanzierungen für bestehende Darlehen an, um Zinsen im Voraus zu sichern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Die IB.SH bietet Ihnen für die hier bestehenden Darlehen bereits heute, also vor Ablauf der Zinsbindung neue Konditionen oder für die Zukunft Anschlussfinanzierungen an. Eine Ablösung von Darlehen anderer Banken ist leider nicht möglich. Bei Fragen hilft Ihnen unser Team. Wir bieten Umfinanzierungs- oder Forwarddarlehen mit Zinsbindungen von 5, 10 oder 15 Jahren an, sowie Volltilgungsvarianten und Sondertilgungen vor Abschluss des Darlehens.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anschlussfinanzierung Wohneigentum
Wer kann Anschlussfinanzierung Wohneigentum beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Anschlussfinanzierung Wohneigentum?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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