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IB.SH Immokonstant – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Darlehen zur Finanzierung von Immobilien mit Zinssicherheit über 35 Jahre.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.

Was wird gefördert?

Mit dem IB.SH Immokonstant Darlehen können Privatpersonen die Finanzierung ihrer Immobilie ergänzen. Der fest vereinbarte Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren bietet große Planungssicherheit. Das Darlehen kann für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Vorhaben und der Höhe des Darlehensbetrags.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 7.5 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.

Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu IB.SH Immokonstant

Wer kann IB.SH Immokonstant beantragen?

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immokonstant?

Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 7.5 %.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Immokonstant?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderquote
7.5 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein