VeröffentlichtDarlehen
IB.SH Immokonstant – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Darlehen zur Finanzierung von Immobilien mit Zinssicherheit über 35 Jahre.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Was wird gefördert?
Mit dem IB.SH Immokonstant Darlehen können Privatpersonen die Finanzierung ihrer Immobilie ergänzen. Der fest vereinbarte Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren bietet große Planungssicherheit. Das Darlehen kann für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Vorhaben und der Höhe des Darlehensbetrags.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 7.5 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IB.SH Immokonstant zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Immokonstant
Wer kann IB.SH Immokonstant beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immokonstant?
Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 7.5 %.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Immokonstant?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 15.000 €
- Förderquote
- 7.5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein