Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung für Kommunen zur Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Der Förderbetrag liegt bei 150.000 € – 4.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Förderbetrag: 150.000 € – 4.000.000 €.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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