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Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Klimaanpassungsrichtlinie unterstützt Projekte zur Anpassung an den Klimawandel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK fördert im Rahmen der Klimaanpassungsrichtlinie Projekte, die zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Ziel ist es, die Resilienz von Kommunen und Unternehmen zu stärken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL

Wer kann Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL beantragen?

Kommunen und Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen