Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Klimaanpassungsrichtlinie unterstützt Projekte zur Anpassung an den Klimawandel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL
Wer kann Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL beantragen?
Kommunen und Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Klimaanpassungsrichtlinie –KA-RL?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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