Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, die der Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, dem Ausgleich von Standortnachteilen und der Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Bildungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind die Träger der Maßnahmen, vor allem Gemeinden,Gemeindeverbände,juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sowieunter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Träger der Infrastrukturmaßnahme müssen Sie über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügen können.Industrie- und Gewerbegebiete, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mit den landespolitischen Zielen der Förderung von Wirtschaftsflächen vereinbar sein.Planen Sie Flächenerschließungsvorhaben, muss ein regional ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusflächen bestehen.Erschließungsanlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen öffentlich gewidmet werden.Geförderte Einrichtungen der Infrastruktur müssen einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang ermöglichen.Übersteigt Ihre Maßnahme ein Investitionsvolumen von EUR 10 Millionen, müssen Sie als Träger eine Kosten-Nutzen-Analyse einreichen.Ihre Maßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet sein.Für investive Maßnahmen beträgt die Zweckbindungsdauer 15 Jahre, grundätzlich beträgt die Zweckbindungsfrist mindestens 5 Jahre.Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie vor Bewilligung nicht beginnen.Als Träger der Maßnahme haben Sie sich angemessen an der Finanzierung zu beteiligen.Beachten Sie bitte außerdem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Bildungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung
Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
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