VeröffentlichtZuschuss

Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für kommunale Schulträger zur Errichtung energieeffizienter Schulgebäude in Modulbauweise.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Schulträger.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise erhalten. Dies betrifft alle Gebäudeteile der Schule, auch solche für die Ganztagsbetreuung. Gefördert werden nicht investive und investive Vorhaben, wobei nicht investive Vorhaben nur im Zusammenhang mit einem im Rahmen dieser Richtlinie geförderten investiven Vorhaben gefördert werden. Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden und der energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des GEG hinausgehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Der energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des GEG hinausgehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise

Wer kann Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise beantragen?

kommunale Schulträger

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen