Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung für kommunale Schulträger zur Errichtung energieeffizienter Schulgebäude in Modulbauweise.
Antragsberechtigt sind: kommunale Schulträger.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Der energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des GEG hinausgehen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkommunale Schulträger
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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