Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für kommunale Schulträger zur Errichtung energieeffizienter Schulgebäude in Modulbauweise.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Schulträger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Der energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des GEG hinausgehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise
Wer kann Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise beantragen?
kommunale Schulträger
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen