Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für die energetische Sanierung älterer Gebäude in Verbindung mit der Eigentumsfinanzierung BW.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von älteren Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Der Kauf der Immobilie muss mit der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW finanziert werden.
Das Zusagedatum der Basisförderung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Ein Energieeffizienzexperte muss in das Vorhaben eingebunden werden.
Erforderliche Unterlagen
- Energiebedarfsausweis,Antragsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
Wer kann Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?
Eigentümer von älteren Wohngebäuden
Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW?
Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026
Wer ist Fördergeber von Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 11. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit