VeröffentlichtDarlehen

Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Zusatzfinanzierung unterstützt Familien beim Umbau gebrauchter Immobilien zur Reduzierung von Barrieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten..

Was wird gefördert?

Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren. Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder Sie haben durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse und möchten bestehenden, selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen. Die Zusatzfinanzierung unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 3 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie müssen eine gebrauchte Immobilie erwerben oder besitzen und die Bedingungen der DIN 18040-2 einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweis über die Inanspruchnahme der Basisförderung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW

Wer kann Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?

Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 3 %.

Bis wann kann man Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026.

Wer ist Fördergeber von Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
3 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
11. September 2026
Förderregion
Bundesweit