Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Zusatzfinanzierung unterstützt Familien beim Umbau gebrauchter Immobilien zur Reduzierung von Barrieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 3 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie müssen eine gebrauchte Immobilie erwerben oder besitzen und die Bedingungen der DIN 18040-2 einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis über die Inanspruchnahme der Basisförderung
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW
Wer kann Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?
Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten.
Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 3 %.
Bis wann kann man Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026.
Wer ist Fördergeber von Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 3 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 11. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit