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Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Zusatzfinanzierung unterstützt den Umbau gebrauchter Immobilien zur Reduzierung von Barrieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten..

Was wird gefördert?

Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren. Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie die Einhaltung der DIN 18040-2.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie müssen eine gebrauchte Immobilie erwerben oder besitzen und die Bedingungen der DIN 18040-2 einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweis über die Basisförderung,Dokumentation der geplanten Umbauarbeiten

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Häufige Fragen zu Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit

Wer kann Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit beantragen?

Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 1 %.

Bis wann kann man Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.

Wer ist Fördergeber von Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
1 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit