Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Zusatzfinanzierung unterstützt den Umbau gebrauchter Immobilien zur Reduzierung von Barrieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie müssen eine gebrauchte Immobilie erwerben oder besitzen und die Bedingungen der DIN 18040-2 einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis über die Basisförderung,Dokumentation der geplanten Umbauarbeiten
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit
Wer kann Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit beantragen?
Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und umbauen möchten.
Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.
Wer ist Fördergeber von Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit