Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten für Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen, gemeinnützige Antragsteller.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Einspeisepflicht für natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, juristische Personen, gemeinnützige Antragsteller
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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