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Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI – Förderung in bundesweit

Fördergeber: GKV-Spitzenverband

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Ihr Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Gefördert werden Projekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten, und -strukturen für Pflegebedürftige sowie zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Unterstützung und Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung können finanziert werden. Diese können neben der Qualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auch die ökonomische Betrachtung zum Gegenstand haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: GKV-Spitzenverband.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.

Die Maßnahme muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Wer kann Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI?

Fördergeber ist GKV-Spitzenverband. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit