Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI – Förderung in bundesweit
Fördergeber: GKV-Spitzenverband
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: GKV-Spitzenverband.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.
Die Maßnahme muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Wer kann Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Bis wann kann man Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI?
Fördergeber ist GKV-Spitzenverband. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit