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Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI – Förderung in bundesweit

Fördergeber: GKV-Spitzenverband

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Ihr Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Gefördert werden Projekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten, und -strukturen für Pflegebedürftige sowie zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Unterstützung und Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung können finanziert werden. Diese können neben der Qualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auch die ökonomische Betrachtung zum Gegenstand haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: GKV-Spitzenverband.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Ihre Maßnahme dient der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

Ihre Maßnahme ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards.

Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.

Sie berücksichtigen im Rahmen Ihrer Maßnahme die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Wer kann Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI?

Fördergeber ist GKV-Spitzenverband. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI zur Gruppe „gkv_modellvorhaben_pflege". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit