Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) – Förderung in Bremen
Fördergeber: BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Bremen und Bremerhaven.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Bremen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 95 %.
Frist und Status
Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Voraussetzungen
Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung, Projekt im Einklang mit Zielen der Anpassungsstrategie.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Projektbeschreibung,förmlicher Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)
Wer kann Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) beantragen?
juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Bremen.
Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)?
Förderquote: 95 %.
Bis wann kann man Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) beantragen?
Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich.
Wer ist Fördergeber von Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)?
Fördergeber ist BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH. Quelle: bab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 95 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen