VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Ihr Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen. Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere: Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“, Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbe- oder gegebenenfalls Industriebrachen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 55.000 und die Höhe des Kostenzuschusses EUR 15.000 je Wohneinheit, jedoch höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 55.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung

Wer kann Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung?

Förderbetrag: 15.000 € – 55.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung?

Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 55.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bremen