Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 55.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung
Wer kann Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung?
Förderbetrag: 15.000 € – 55.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung?
Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 55.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bremen