Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 55.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 15.000 € – 55.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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