Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende.
Antragsberechtigt sind: Auszubildende und Studierende.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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