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Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende und Studierende.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Fördermittel zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende an. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Wohnräume. Ziel ist es, die Wohnsituation für diese Zielgruppe zu verbessern und die Schaffung von geeignetem Wohnraum zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung

Wer kann Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung beantragen?

Auszubildende und Studierende

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
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Förderregion
Nordrhein-Westfalen