Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum bauen oder kaufen oder Genossenschaftsanteile erwerben möchten und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 150.000 € – 190.000 €.
Anträge müssen vor Baubeginn oder innerhalb von zwei Monaten nach Kaufvertragsabschluss gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute und Alleinerziehende, die Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie die Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss in Rheinland-Pfalz liegen,die vorgeschriebenen Wohnflächenobergrenzen einhalten,einen ausreichenden Wohn- und Wiederverkaufswert haben undwährend der Darlehenslaufzeit von Ihnen selbst genutzt werden.
In Wohnprojekten können auch Gemeinschaftsräume gefördert werden, wenn Sie die Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder der gezeichneten Genossenschaftsanteile beisteuern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Wohnobjekte, bei denen der Abschluss des Kaufvertrags länger als 2 Monate zurückliegt,begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben undder Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen
Förderbetrag: 150.000 € – 190.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge müssen vor Baubeginn oder innerhalb von zwei Monaten nach Kaufvertragsabschluss gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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