Fördergeber: Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie möchten für Ihre Familie ein Eigenheim in Sachsen bauen oder kaufen? Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Familien mit Kindern.
Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2031.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR.Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein.Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten.Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR.Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E.Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden.
Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften.
Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.
weitere Informationen Bitte reichen Sie für das Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) folgende Unterlagen ein: Baugenehmigung oder Nachweis über Genehmigungsfreiheit.Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.Planungsunterlagen und Kostenschätzung nach DIN 276.Nachweis über das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 %.Energiebedarfsausweis bei energetischen Maßnahmen.Bestätigung über ein eingebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Bei Kindern mit Behinderung ab 18 Jahren reichen Sie biite den Nachweis über den Bezug von Kindergeld ein.Bei Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung legen Sie bitte den Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen bei.
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Förderbetrag: bis 550.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2031.
Fördergeber ist Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
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