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Antrag möglichDarlehen

Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie möchten für Ihre Familie ein Eigenheim in Sachsen bauen oder kaufen? Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit Kindern.

Was wird gefördert?

Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie als Familie in Sachsen Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) fördert insbesondere Vorhaben, die vorhandenen Wohnraum nutzen oder Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) mindern. Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Das Darlehen unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben: Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.Bau eines neuen Eigenheims.Sanierung, Modernisierung oder Umbau von Gebäuden.Umnutzung von Nichtwohnraum zu Wohnungen.Erwerb und Bau im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Sie profitieren von festen Zinsabschlägen für jedes Kind. Wenn Sie ein Gebäude kaufen, das älter als 30 Jahre ist und dieses energetisch sanieren (Jung kauft Alt), erhalten Sie weitere Zinsvorteile. Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll in der Regel als Teil Ihrer Finanzierung eingebunden werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2031.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR.Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein.Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten.Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR.Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E.Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden.

Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften.

Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.

weitere Informationen Bitte reichen Sie für das Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) folgende Unterlagen ein: Baugenehmigung oder Nachweis über Genehmigungsfreiheit.Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.Planungsunterlagen und Kostenschätzung nach DIN 276.Nachweis über das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 %.Energiebedarfsausweis bei energetischen Maßnahmen.Bestätigung über ein eingebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Bei Kindern mit Behinderung ab 18 Jahren reichen Sie biite den Nachweis über den Bezug von Kindergeld ein.Bei Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung legen Sie bitte den Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen bei.

Erforderliche Unterlagen

  • Baugenehmigung oder Nachweis über Genehmigungsfreiheit,Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres,Planungsunterlagen und Kostenschätzung nach DIN 276,Nachweis über das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 %,Energiebedarfsausweis bei energetischen Maßnahmen,Bestätigung über ein eingebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),Nachweis über den Bezug von Kindergeld bei Kindern mit Behinderung ab 18 Jahren,Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen bei Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung

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Häufige Fragen zu Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern

Wer kann Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern beantragen?

Familien mit Kindern

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern?

Förderbetrag: bis 550.000 €.

Bis wann kann man Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2031.

Wer ist Fördergeber von Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern?

Fördergeber ist Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 550.000 €
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2031
Förderregion
Sachsen

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