VeröffentlichtZuschuss
Wohnquartiersentwicklung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Wohnquartiersentwicklung bietet Förderberatung und Dienstleistungen für Kommunen und Wohnungsunternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Wohnungsunternehmen.
Was wird gefördert?
Die IB.SH Wohnquartiersentwicklung ist eine Förderberatung und Dienstleistung, die sich in erster Linie an Kommunen und Wohnungsunternehmen richtet. Unsere Wohnquartierslotsen beraten Sie gerne! Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal: SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden. Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnquartiersentwicklung
Wer kann Wohnquartiersentwicklung beantragen?
Kommunen und Wohnungsunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnquartiersentwicklung?
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Wohnquartiersentwicklung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit