Wohnquartiersentwicklung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Die Wohnquartiersentwicklung bietet Förderberatung und Dienstleistungen für Kommunen und Wohnungsunternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Wohnungsunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnquartiersentwicklung
Wer kann Wohnquartiersentwicklung beantragen?
Kommunen und Wohnungsunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnquartiersentwicklung?
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Wohnquartiersentwicklung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein