Wohnprojekte Gründungsfonds – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von Gründungsprozessen genossenschaftlicher Wohnprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.000 € – 15.000 €.
Frist und Status
Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften, bestehend aus mindestens 10 Mitgliedern.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Gutachten oder Analyse
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnprojekte Gründungsfonds
Wer kann Wohnprojekte Gründungsfonds beantragen?
Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnprojekte Gründungsfonds?
Förderbetrag: 7.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Wohnprojekte Gründungsfonds beantragen?
Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Wer ist Fördergeber von Wohnprojekte Gründungsfonds?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.000 € – 15.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein