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Wohnprojekte Gründungsfonds – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Gründungsprozessen genossenschaftlicher Wohnprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Gründungsprozesse genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist es, neue Initiatorengruppen/Baugemeinschaften in der Gründungsphase zu unterstützen. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, maximal 90% der förderfähigen Kosten bis zu 15.000 Euro.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften, bestehend aus mindestens 10 Mitgliedern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Gutachten oder Analyse

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Häufige Fragen zu Wohnprojekte Gründungsfonds

Wer kann Wohnprojekte Gründungsfonds beantragen?

Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnprojekte Gründungsfonds?

Förderbetrag: 7.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Wohnprojekte Gründungsfonds beantragen?

Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

Wer ist Fördergeber von Wohnprojekte Gründungsfonds?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.000 € – 15.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein