Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Förderung von Gründungsprozessen genossenschaftlicher Wohnprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro.
Antragsberechtigt sind: Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 7.000 € – 15.000 €.
Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften, bestehend aus mindestens 10 Mitgliedern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnprojekte Gründungsfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenInitiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften
Förderbetrag: 7.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →