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Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Familien in Baden-Württemberg, die ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Was wird gefördert?

Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €. Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die die Immobilie für sich selbst nutzen. Die Kredithöhe liegt zwischen 15.000 und 100.000 € mit einer Kreditlaufzeit von 25 oder 35 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Die Immobilie muss für den eigenen Haushalt genutzt werden.

Das Familieneinkommen darf 200.000 EUR jährlich nicht überschreiten, Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 100.000 EUR verdienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung,Konditionenübersicht

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Häufige Fragen zu Wohnen mit Kind

Wer kann Wohnen mit Kind beantragen?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Kind?

Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €.

Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Kind?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg