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Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Was wird gefördert?

Sie kaufen oder bauen ein Eigenheim in Baden-Württemberg. Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind. Sie suchen ein Förderdarlehen als Ergänzung zu Ihrer Finanzierung. Die Förderung umfasst Neubau, Kauf, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien. Die Bedingungen umfassen unter anderem ein maximales Jahreseinkommen von 200.000 € für Familien und 100.000 € für Alleinerziehende.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen, und die Antragsteller müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung,Konditionenübersicht

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Wohnen mit Kind

Wer kann Wohnen mit Kind beantragen?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Kind?

Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €.

Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Kind?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg