Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderdarlehen für Familien in Baden-Württemberg, die ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Immobilie muss für den eigenen Haushalt genutzt werden.
Das Familieneinkommen darf 200.000 EUR jährlich nicht überschreiten, Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 100.000 EUR verdienen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung,Konditionenübersicht
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnen mit Kind
Wer kann Wohnen mit Kind beantragen?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Kind?
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Kind?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg