VeröffentlichtDarlehen
Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Was wird gefördert?
Sie kaufen oder bauen ein Eigenheim in Baden-Württemberg. Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind. Sie suchen ein Förderdarlehen als Ergänzung zu Ihrer Finanzierung. Die Förderung umfasst Neubau, Kauf, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien. Die Bedingungen umfassen unter anderem ein maximales Jahreseinkommen von 200.000 € für Familien und 100.000 € für Alleinerziehende.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen, und die Antragsteller müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung,Konditionenübersicht
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnen mit Kind zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnen mit Kind
Wer kann Wohnen mit Kind beantragen?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Kind?
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Kind?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg