Wohnen mit Kind – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Immobilie muss für den eigenen Haushalt genutzt werden, mindestens ein minderjähriges Kind muss vorhanden sein, das Familieneinkommen darf 200.000 EUR nicht überschreiten (100.000 EUR für Alleinerziehende).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für die Darlehensprogramme der wohnwirtschaftlichen Förderung,Konditionenübersicht
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnen mit Kind
Wer kann Wohnen mit Kind beantragen?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Kind?
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Kind?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg