Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 750.000 €.
Frist und Status
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, bekommen Sie keine Förderung.
Sie bekommen die Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raumes.
Streben Sie eine mehrjährige Aufnahme als Schwerpunktgemeinde an, ist eine umfassende Entwicklungskonzeption mit mehreren Projekten Voraussetzung.
Die Erschließung von Gewerbegebieten muss in interkommunaler Trägerschaft erfolgen.
Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ müssen Sie eine Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie eine Nutzungskonzeption für diese vorlegen.
Für Vorhaben, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden, gelten zum Teil abweichende und zusätzliche Regelungen.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.
Erforderliche Unterlagen
- Entwicklungskonzeption für mehrere Projekte (bei Schwerpunktgemeinden),Nutzungskonzeption für Gebäudeleerstände und Baulücken (im Förderschwerpunkt Wohnen)
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Förderbetrag: 5.000 € – 750.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 750.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg