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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 44 Tagen

Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte: Wohnen: Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, Grundversorgung: Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Arbeiten: Investitionsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, Gemeinschaftseinrichtungen: Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden. Als Unternehmen werden Ihre Investitionen in den Programmschwerpunkten „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“ gefördert. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 750.000 je Projekt, bei Projekten mit Beihilferelevanz je nach Förderschwerpunkt bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 200.000, bei sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 30 Prozent Ihrer förderfähigen Aufwendungskosten, jedoch maximal EUR 100.000 je Projekt. Zuwendungen unter EUR 5.000 werden nicht bewilligt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich das für das folgende Jahr vorgesehene Förderprogramm im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und im Internet. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Gemeinden stellen Anträge zur Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium. Erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheides durch die Gemeinde können Anträge auf Zuwendungen für Unternehmensinvestitionen bei der L-Bank eingereicht werden. Wenn Sie als privatrechliche Projektgesellschaft an dem Wettbewerb RegioWIN2030 teilgenommen haben und Ihr Vorhaben als Leuchtturmprojekt ausgewählt wurde, können Sie eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 750.000 €.

Frist und Status

Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, bekommen Sie keine Förderung.

Sie bekommen die Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raumes.

Streben Sie eine mehrjährige Aufnahme als Schwerpunktgemeinde an, ist eine umfassende Entwicklungskonzeption mit mehreren Projekten Voraussetzung.

Die Erschließung von Gewerbegebieten muss in interkommunaler Trägerschaft erfolgen.

Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ müssen Sie eine Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie eine Nutzungskonzeption für diese vorlegen.

Für Vorhaben, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden, gelten zum Teil abweichende und zusätzliche Regelungen.

Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwicklungskonzeption für mehrere Projekte (bei Schwerpunktgemeinden),Nutzungskonzeption für Gebäudeleerstände und Baulücken (im Förderschwerpunkt Wohnen)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Förderbetrag: 5.000 € – 750.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 750.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg