Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 750.000 €.
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, bekommen Sie keine Förderung.
Sie bekommen die Förderung für strukturverbessernde Maßnahmen in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raumes.
Streben Sie eine mehrjährige Aufnahme als Schwerpunktgemeinde an, ist eine umfassende Entwicklungskonzeption mit mehreren Projekten Voraussetzung.
Die Erschließung von Gewerbegebieten muss in interkommunaler Trägerschaft erfolgen.
Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ müssen Sie eine Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie eine Nutzungskonzeption für diese vorlegen.
Für Vorhaben, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden, gelten zum Teil abweichende und zusätzliche Regelungen.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 5.000 € – 750.000 €. Förderquote: 40 %.
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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