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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die Schwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen in diesen Bereichen erhalten, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Projektart variiert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 750.000 €.

Frist und Status

Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen.

Kleine oder mittlere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind nicht förderfähig.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwicklungskonzeption für mehrere Projekte (bei Schwerpunktgemeinden),Nutzungskonzeption für Gebäudeleerstände und Baulücken (im Förderschwerpunkt Wohnen)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Förderbetrag: 5.000 € – 750.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 750.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg