Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderdarlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Das Unternehmen muss ein gewerbliches Unternehmen sein, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und die geförderte Investition für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwenden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb
Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Unternehmen
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- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg