VeröffentlichtDarlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung von Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Förderdarlehen zur Finanzierung von Betriebsgebäuden, technischen Anlagen, Grundstücken, Maschinen und Fahrzeugen beantragen. Die Förderung erfolgt im Hausbankenverfahren. Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 6 und 30 Jahren, mit einer maximalen Sollzinsbindung von 20 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss gewerblich tätig sein und auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufen tätig sein.

Es muss als kleines oder mittleres Unternehmen gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Unternehmensnachweis,Investitionsplan

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Bis wann kann man Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg