Fördergeber: L-Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderdarlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Das Unternehmen muss ein gewerbliches Unternehmen sein, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und die geförderte Investition für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwenden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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