Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Projekten des Wissens- und Technologietransfers.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 450.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie z.B.
die Notwendigkeit, im Land Brandenburg ansässig zu sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer
Wer kann Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?
Förderbetrag: 50.000 € – 450.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 450.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg