Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 450.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen.
Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern.
Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer
Wer kann Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?
Förderbetrag: 50.000 € – 450.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 450.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg