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Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen. Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen: Cluster- und Transformationsmanagement, innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen, Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, vor allem Kompetenzzentren, standortbezogener Wissens- und Technologietransfer. In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent, innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent, jedoch maximal EUR 450.000 in 36 Monaten, Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, bis zu 100 Prozent, standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 450.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.

Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen.

Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.

Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern.

Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

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Häufige Fragen zu Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Wer kann Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?

Förderbetrag: 50.000 € – 450.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 450.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg