Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH – Förderung in Berlin
Fördergeber: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzentinnen und Produzenten, Entwicklerinnen und Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.
Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie Plattformbetreiber.
Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung in der Regel den Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben.
Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn die Förderung im besonderen medienwirtschaftlichen oder medienkulturellen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt.
Die Kosten Ihres Projekts müssen zumindest in Höhe der bewilligten Mittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt).
Das ist nicht der Fall, wenn an Ihrem Projekt ein besonderes Interesse der Region besteht.
20 Prozent der Herstellungskosten können Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ausgeben.
Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein.
Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen, die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, deren Inhalt gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend ist.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.
In Ihrem Projekt müssen in angemessenem Umfang Maßnahmen zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung beinhaltet sein.
Ein produktionsreifes Drehbuch ist Voraussetzung für die Stoff- und Projektentwicklung.
Voraussetzung für Ihre Produktionsförderung ist in der Regel ein Vertrag, der die gewerbliche Auswertung Ihres Films in Deutschland sicherstellt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Wer kann Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?
Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.
Wer ist Fördergeber von Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?
Fördergeber ist Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Berlin