VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH – Förderung in Berlin

Fördergeber: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber.

Was wird gefördert?

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels. Sie bekommen die Förderung in den Kategorien Stoff- und Projektentwicklung, Produktion von (Nachwuchs-) Filmen, Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten, Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme, innovative audioviduelle Inhalte sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter sind nicht antragsberechtigt.

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Häufige Fragen zu Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Wer kann Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?

Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.

Wer ist Fördergeber von Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?

Fördergeber ist Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Berlin