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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH – Förderung in Berlin

Fördergeber: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber.

Was wird gefördert?

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels. Sie bekommen die Förderung in den Kategorien Stoff- und Projektentwicklung, Produktion von (Nachwuchs-) Filmen, Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten, Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme, innovative audioviduelle Inhalte sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzentinnen und Produzenten, Entwicklerinnen und Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.

Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie Plattformbetreiber.

Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung in der Regel den Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben.

Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn die Förderung im besonderen medienwirtschaftlichen oder medienkulturellen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt.

Die Kosten Ihres Projekts müssen zumindest in Höhe der bewilligten Mittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt).

Das ist nicht der Fall, wenn an Ihrem Projekt ein besonderes Interesse der Region besteht.

20 Prozent der Herstellungskosten können Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ausgeben.

Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein.

Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen, die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, deren Inhalt gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend ist.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.

In Ihrem Projekt müssen in angemessenem Umfang Maßnahmen zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung beinhaltet sein.

Ein produktionsreifes Drehbuch ist Voraussetzung für die Stoff- und Projektentwicklung.

Voraussetzung für Ihre Produktionsförderung ist in der Regel ein Vertrag, der die gewerbliche Auswertung Ihres Films in Deutschland sicherstellt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Wer kann Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?

Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.

Wer ist Fördergeber von Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH?

Fördergeber ist Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Berlin

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