Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert Mehrgenerationenhäuser, die Orte des Miteinanders und gesellschaftlichen Zusammenhalts sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Mehrgenerationenhäuser.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser
Wer kann Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser beantragen?
Mehrgenerationenhäuser
Wer ist Fördergeber von Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ). Quelle: msgiv_brandenburg.
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