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Mehrgenerationenhäuser – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Mehrgenerationenhäuser sind Orte des Miteinanders, die verschiedene Generationen zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Alle Menschen, unabhängig von Alter oder Herkunft.

Was wird gefördert?

Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Sie setzen sich in den Nachbarschaften für das Miteinander und Füreinander der Generationen ein. Der generationenverbindende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Im Land Brandenburg gibt es 39 Mehrgenerationenhäuser, von denen 29 von einem Bundesförderprogramm profitieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Mehrgenerationenhäuser

Wer kann Mehrgenerationenhäuser beantragen?

Alle Menschen, unabhängig von Alter oder Herkunft

Wer ist Fördergeber von Mehrgenerationenhäuser?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ). Quelle: msgiv_brandenburg.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg