Mehrgenerationenhäuser – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Mehrgenerationenhäuser sind Orte des Miteinanders, die verschiedene Generationen zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Alle Menschen, unabhängig von Alter oder Herkunft.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Mehrgenerationenhäuser"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mehrgenerationenhäuser zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mehrgenerationenhäuser
Wer kann Mehrgenerationenhäuser beantragen?
Alle Menschen, unabhängig von Alter oder Herkunft
Wer ist Fördergeber von Mehrgenerationenhäuser?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ). Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg