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Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert Mehrgenerationenhäuser, die Orte des Miteinanders und gesellschaftlichen Zusammenhalts sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mehrgenerationenhäuser.

Was wird gefördert?

Mehrgenerationenhäuser sind Orte, an denen sich verschiedene Menschen begegnen und sich für das Miteinander und Füreinander der Generationen einsetzen. Sie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Alter oder Herkunft. Das Bundesförderprogramm unterstützt diese Einrichtungen, um den generationenverbindenden Ansatz zu fördern und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).

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Häufige Fragen zu Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser

Wer kann Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser beantragen?

Mehrgenerationenhäuser

Wer ist Fördergeber von Bundesförderprogramm für Mehrgenerationenhäuser?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ). Quelle: msgiv_brandenburg.

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