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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur optimalen Vorbereitung von Investitionsentscheidungen in der öffentlichen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für öffentliche Vorhaben in den Bereichen Soziales, Verkehr und Ver- und Entsorgung. Ziel ist es, Transparenz über Investitions- und Folgekosten zu schaffen und die bestmögliche Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. Die Förderung umfasst die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Dokumentation in Berichtsform sowie die Analyse der CO2-Emissionen im Betrieb.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte

Wer kann Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte beantragen?

Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein