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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur optimalen Vorbereitung von Investitionsentscheidungen in der öffentlichen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für öffentliche Vorhaben in den Bereichen Soziales, Verkehr und Ver- und Entsorgung. Ziel ist es, Transparenz über Investitions- und Folgekosten zu schaffen und die bestmögliche Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. Die Förderung umfasst die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Dokumentation in Berichtsform sowie die Analyse der CO2-Emissionen im Betrieb.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen.

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Häufige Fragen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte

Wer kann Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte beantragen?

Öffentliche Vorhabenträger und Vergabestellen auf allen föderalen Ebenen.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Infrastrukturprojekte?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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