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Wiedervermietungsprämie – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 113 Tagen

Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren. Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung. Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen.

Kooperationen zwischen mehreren Kommunen sind auch förderfähig.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.

Sie weisen nach, dass die Vermietung durch Ihre Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgte.

Wenn Sie selbst nicht aktiv werden möchten, können Sie ein Dienstleistungsunternehmen zur Aktivierung von Wohnraum beauftragen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens 1 Jahr befristetes Mietverhältnis.

Für die Vermietung von gebundenem Wohnraum mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm, wid keine Prämie gewährt.

Der Wohnraum wurde vor dem Leerstand zu Wohnzwecken genutzt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wiedervermietungsprämie

Wer kann Wiedervermietungsprämie beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Wiedervermietungsprämie?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man Wiedervermietungsprämie beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Wiedervermietungsprämie?

Fördergeber ist Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg