Wiedervermietungsprämie – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 113 Tagen
Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Kooperationen zwischen mehreren Kommunen sind auch förderfähig.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.
Sie weisen nach, dass die Vermietung durch Ihre Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgte.
Wenn Sie selbst nicht aktiv werden möchten, können Sie ein Dienstleistungsunternehmen zur Aktivierung von Wohnraum beauftragen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens 1 Jahr befristetes Mietverhältnis.
Für die Vermietung von gebundenem Wohnraum mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm, wid keine Prämie gewährt.
Der Wohnraum wurde vor dem Leerstand zu Wohnzwecken genutzt.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wiedervermietungsprämie
Wer kann Wiedervermietungsprämie beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Wiedervermietungsprämie?
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Bis wann kann man Wiedervermietungsprämie beantragen?
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Wiedervermietungsprämie?
Fördergeber ist Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Kommunen
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg