Wiedervermietungsprämie – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wiedervermietungsprämie
Wer kann Wiedervermietungsprämie beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Wiedervermietungsprämie?
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Bis wann kann man Wiedervermietungsprämie beantragen?
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Wiedervermietungsprämie?
Fördergeber ist Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg