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Wiedervermietungsprämie – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren. Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung. Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen.

Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Wiedervermietungsprämie

Wer kann Wiedervermietungsprämie beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Wiedervermietungsprämie?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man Wiedervermietungsprämie beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Wiedervermietungsprämie?

Fördergeber ist Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg