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Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 130 Tagen

Förderung für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen im Knoten Stuttgart mit ERTMS und ATO Technik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie im Rahmen des Projekts Digitaler Knoten Stuttgart bei der Ausrüstung Ihrer Schienenfahrzeuge mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS (European Rail Traffic Management System) und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO). Sie können die Förderung für folgende Vorhaben an Bestandsfahrzeugen (Triebfahrzeuge, Steuerwagen und Instandhaltungsfahrzeuge) einsetzen: Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) und Serien- beziehungsweise Typenausrüstungen von Fahrzeugen, wenn in der Baureihe bereits eine FoC-Projektierung erfolgt ist. Die Höhe der Förderung beträgt für Maßnahmen am 1. Fahrzeug einer Baureihe (FoC) bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, für Serien-Maßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Die Frist zur Förderantragstellung endet am 30.06.2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_ertms_ato". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Halterin oder Halter eines Schienenfahrzeugs in einem Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen sind und deren Fahrzeug im „Digitalen Knoten Stuttgart“ eingesetzt wird.

Nicht förderfähig

  • Die Förderung ist an technische Vorgaben und spezifische Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Dokumentation zur Weitergabe und Nutzung durch Dritte

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Wer kann Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2029. Die Frist zur Förderantragstellung endet am 30.06.2029.

Wer ist Fördergeber von Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart zur Gruppe „bmv_ertms_ato". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2029
Förderregion
Baden-Württemberg