Fördergeber: Land Berlin
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 39 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen bei der Wiederaufnahme von Produktionen.
Antragsberechtigt sind: Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.
Antragsteller müssen mindestens eine erfolgreich in Berlin aufgeführte Produktion vorweisen.
Die beantragte Wiederaufnahme muss bereits über den Berliner Senat gefördert worden sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenProfessionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.
Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: senkult_berlin.
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