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Wiederaufnahmeförderung II 2026 – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen bei der Wiederaufnahme von Produktionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen.

Was wird gefördert?

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung und richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen nachhaltiger zu fördern. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse von Einzel- und Gruppenprojekten. Die Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die erfolgreiche Aufführung einer Produktion in Berlin.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist.

Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anzahl der Aufführungen,Musterfinanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Wiederaufnahmeförderung II 2026

Wer kann Wiederaufnahmeförderung II 2026 beantragen?

Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen

Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufnahmeförderung II 2026?

Förderbetrag: bis 30.000 €.

Bis wann kann man Wiederaufnahmeförderung II 2026 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.

Wer ist Fördergeber von Wiederaufnahmeförderung II 2026?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
2. Dezember 2026
Förderregion
Berlin