Wiederaufnahmeförderung II 2026 – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen bei der Wiederaufnahme von Produktionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist.
Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anzahl der Aufführungen,Musterfinanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wiederaufnahmeförderung II 2026
Wer kann Wiederaufnahmeförderung II 2026 beantragen?
Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen
Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufnahmeförderung II 2026?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man Wiederaufnahmeförderung II 2026 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 2. Dezember 2026. Nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.
Wer ist Fördergeber von Wiederaufnahmeförderung II 2026?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 2. Dezember 2026
- Förderregion
- Berlin