WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 21 Tagen
Gefördert werden die Errichtung, der Aus- und Umbau sowie die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen und eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit von KMU haben.
Erforderliche Unterlagen
- Baugenehmigung,Stellungnahme des Destinationsmanagements
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur
Wer kann WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen