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WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Gefördert werden die Errichtung, der Aus- und Umbau sowie die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen, sowie qualitätsverbessernde Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitstourismus. Gefördert werden sowohl Vorhaben, die keine Einnahmen schaffen, als auch solche, die Einnahmen erwirtschaften. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen und eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit von KMU haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Baugenehmigung,Stellungnahme des Destinationsmanagements

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Häufige Fragen zu WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur

Wer kann WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen