WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Gefördert werden die Errichtung, der Aus- und Umbau sowie die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen und eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit von KMU haben.
Erforderliche Unterlagen
- Baugenehmigung,Stellungnahme des Destinationsmanagements
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur
Wer kann WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von WIBank Tourismusförderung - Öffentliche touristische Infrastruktur?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen