Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Gefördert werden die Errichtung, der Aus- und Umbau sowie die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen und eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit von KMU haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, Destinationsorganisationen, Vereine
Förderquote: 50 %.
Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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