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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Das Land Hessen unterstützt die Schaffung von Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger in Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen in Hessen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune. Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Durchführung von Hausbesuchen und telefonischen Beratungen, Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs und der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten in Form eines individuellen Versorgungsplans, Verweisberatung auf bestehende Hilfen und Dienste aus den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind, Initiierung von präventiven Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit der Hilfebedürftigen, Initiierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Versorgungslücken vor Ort, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.

Die Landkreise und Städte können die Fördermittel an geeignete kreisangehörige Kommunen oder Sonderstatusstädte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über folgende oder vergleichbare berufliche Qualifikationen verfügen: Altenpflegerin oder Altenpfleger, sozialmedizinische Assistentin oder sozialmedizinischer Assistent, medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellte mit der Zusatzqualifikation zur Versorgungsassistentin oder zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH oder vergleichbare Qualifikation), Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter.

Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen folgende weitere Anforderungen erfüllen: Vertrautheit im Umgang mit älteren Menschen, Fähigkeit zum Erkennen einer häuslichen Versorgungssituation sowie eines Unterstützungsbedarfs, Fähigkeit, als Netzwerkerin oder Netzwerker in bestehende Hilfestrukturen vor Ort weiterzuvermitteln (zum Beispiel Pflegestützpunkt, Bürgerverein, Mahlzeitendienst et cetera), Fähigkeit, koordinierende Funktion innerhalb der bestehenden Unterstützungsangebote trägerneutral zu übernehmen.

Die Stelle der Gemeindepflegerin oder des Gemeindepflegers muss mindestens die Hälfte der regulären tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit umfassen.

Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie ein gültiges kreisweites beziehungsweise auf Ihre kreisfreie Stadt bezogenes Konzept einreichen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges kreisweites Konzept,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026

Wer kann Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?

Kommunen in Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?

Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Soziale Wohnraumförderung des Landes Hessen
  • → Cybersicherheitsforschung
  • → Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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