Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Das Land Hessen unterstützt die Schaffung von Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger in Kommunen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen in Hessen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.
Die Landkreise und Städte können die Fördermittel an geeignete kreisangehörige Kommunen oder Sonderstatusstädte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über folgende oder vergleichbare berufliche Qualifikationen verfügen: Altenpflegerin oder Altenpfleger, sozialmedizinische Assistentin oder sozialmedizinischer Assistent, medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellte mit der Zusatzqualifikation zur Versorgungsassistentin oder zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH oder vergleichbare Qualifikation), Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter.
Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen folgende weitere Anforderungen erfüllen: Vertrautheit im Umgang mit älteren Menschen, Fähigkeit zum Erkennen einer häuslichen Versorgungssituation sowie eines Unterstützungsbedarfs, Fähigkeit, als Netzwerkerin oder Netzwerker in bestehende Hilfestrukturen vor Ort weiterzuvermitteln (zum Beispiel Pflegestützpunkt, Bürgerverein, Mahlzeitendienst et cetera), Fähigkeit, koordinierende Funktion innerhalb der bestehenden Unterstützungsangebote trägerneutral zu übernehmen.
Die Stelle der Gemeindepflegerin oder des Gemeindepflegers muss mindestens die Hälfte der regulären tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit umfassen.
Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie ein gültiges kreisweites beziehungsweise auf Ihre kreisfreie Stadt bezogenes Konzept einreichen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen in Hessen
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →