Innovative Energietechnologien – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Einhaltung der jeweiligen geltenden Vergabebestimmungen.
Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Antragsformular
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovative Energietechnologien
Wer kann Innovative Energietechnologien beantragen?
natürliche und juristische Personen, Kommunen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Energietechnologien?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Innovative Energietechnologien beantragen?
Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
Wer ist Fördergeber von Innovative Energietechnologien?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen