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Innovative Energietechnologien – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung im Bereich Energieeffizienz. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, als Einzel- und Verbundvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei verschiedene Fördersätze je nach Art des Vorhabens gewährt werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antragstellung noch nicht begonnen worden sein

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Einhaltung der jeweiligen geltenden Vergabebestimmungen.

Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Antragsformular

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Häufige Fragen zu Innovative Energietechnologien

Wer kann Innovative Energietechnologien beantragen?

natürliche und juristische Personen, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Energietechnologien?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Innovative Energietechnologien beantragen?

Antragstellung noch nicht begonnen worden sein

Wer ist Fördergeber von Innovative Energietechnologien?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen