Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel zur Stärkung der Wertschöpfung vor Ort.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche nicht kommunale Träger, private Träger, Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Voraussetzungen
Vorlage eines Businessplans mit dreijährigem Betrachtungszeitraum, Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen werden, keine Doppelförderung mit anderen Mitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Businessplan,Projektbeschreibung,Nachweis nach KMU-Definition
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller
Wer kann Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller beantragen?
Öffentliche nicht kommunale Träger, private Träger, Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen