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WIBank Startchancen-Programm (SCP) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das SCP soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland verbessern und Chancengerechtigkeit fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger.

Was wird gefördert?

Das Startchancen-Programm (SCP) fördert Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung für öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger. Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger, die mindestens eine Maßnahme anmelden und durchführen müssen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger.

Je Startchancen-Schule muss mindestens eine Maßnahme angemeldet werden.

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Häufige Fragen zu WIBank Startchancen-Programm (SCP)

Wer kann WIBank Startchancen-Programm (SCP) beantragen?

Öffentliche Schulträger und ausgewählte freie Träger

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Startchancen-Programm (SCP)?

Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von WIBank Startchancen-Programm (SCP)?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit