Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Darlehen für sämtliche Investitionszwecke der kommunalen Daseinsvorsorge und zur Deckung des Liquiditätskreditbedarfs.
Antragsberechtigt sind: hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Für die Kreditaufnahme muss eine Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde vorliegen.
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Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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