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WIBank Kommunaldarlehen – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen für sämtliche Investitionszwecke der kommunalen Daseinsvorsorge und zur Deckung des Liquiditätskreditbedarfs.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die WIBank bietet Kommunaldarlehen für hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände an. Diese Darlehen sind für alle im Rahmen der Haushaltssatzung genehmigten Investitionen sowie Liquiditätskreditbedarfe gedacht. Die Kommunalkredite sind nicht subventioniert und der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus. Antragsberechtigt sind hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die eine Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde benötigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Für die Kreditaufnahme muss eine Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung der Kreditaufnahme,Haushaltssatzung,Haushaltssicherungskonzept

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Häufige Fragen zu WIBank Kommunaldarlehen

Wer kann WIBank Kommunaldarlehen beantragen?

hessische Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

Wer ist Fördergeber von WIBank Kommunaldarlehen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen