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WIBank Direktzahlungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte, insbesondere Junglandwirte.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Haltung von Mutterschafen/-ziegen sowie Mutterkühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung (EGS), Umverteilungseinkommensstützung (UES), Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (JES), Öko-Regelungen und Gekoppelte Einkommensstützung (gES). Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 225 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai des Antragsjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Voraussetzungen nach §8 GAPDZV für die Eigenschaft des „aktiven Betriebsinhabers“ müssen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsmappe,Nachweis der Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Unfallversicherung

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Häufige Fragen zu WIBank Direktzahlungen

Wer kann WIBank Direktzahlungen beantragen?

Landwirte, insbesondere Junglandwirte

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Direktzahlungen?

Förderbetrag: ab 225 €.

Bis wann kann man WIBank Direktzahlungen beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai des Antragsjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von WIBank Direktzahlungen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 225 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit