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WIBank Direktfinanzierungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen für kommunalnahe Unternehmen und soziale Organisationen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Unternehmen und soziale Organisationen.

Was wird gefördert?

Die WIBank bietet Direktfinanzierungen für Infrastrukturmaßnahmen an, die durch Bürgschaften hessischer Gebietskörperschaften besichert sind. Förderfähig sind alle Investitionen im öffentlichen Interesse, die von kommunalen Unternehmen und sozialen Organisationen in Hessen durchgeführt werden. Die Kredite sind nicht subventioniert und der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen und soziale Organisationen, die im öffentlichen Interesse in Hessen investieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers (i.d.R. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre),Gesellschaftsvertrag / Satzung,ggf. Gutachten zur beihilferechtlichen Beurteilung der Bürgschaft,Betrauungsakt bei 100 Prozent-Bürgschaften

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Häufige Fragen zu WIBank Direktfinanzierungen

Wer kann WIBank Direktfinanzierungen beantragen?

kommunale Unternehmen und soziale Organisationen

Wer ist Fördergeber von WIBank Direktfinanzierungen?

Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen