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WIBank Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Gefördert werden Studien, Konzepte und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Institutionen, regionale Verbände, Organisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen sowie sonstige Aufwendungen wie Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen. Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Eine Förderung wird nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot).

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Häufige Fragen zu WIBank Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen

Wer kann WIBank Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen beantragen?

Kommunen, Institutionen, regionale Verbände, Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von WIBank Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit