Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen.
Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.
Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Das refinanzierte Kreditinstitut muss sicherstellen, dass der Finanzierungsvorteil an die öffentliche Hand oder private Nutzer weitergeleitet wird.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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