WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.
Frist und Status
Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Das refinanzierte Kreditinstitut muss sicherstellen, dass der Finanzierungsvorteil an die öffentliche Hand oder private Nutzer weitergeleitet wird.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Nr. 0801,Abrufformular 0802E oder 0802G
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen
Wer kann WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen beantragen?
Kreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen?
Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen beantragen?
Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.
Wer ist Fördergeber von WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen