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WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die WIBank bietet Darlehen an Kreditinstitute zur Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen im öffentlichen Interesse in Hessen. Die Refinanzierung kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten umfassen, wobei der Mindestbetrag einer Refinanzierung bei 500.000 Euro liegt. Die zinsgünstigen Mittel werden zum Interbankenmarktswapsatz zzgl. eines bonitätsabhängigen Aufschlags bereitgestellt. Antragsberechtigt sind Kreditinstitute, die sicherstellen müssen, dass der Finanzierungsvorteil an die öffentliche Hand oder private Nutzer weitergeleitet wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.

Frist und Status

Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Das refinanzierte Kreditinstitut muss sicherstellen, dass der Finanzierungsvorteil an die öffentliche Hand oder private Nutzer weitergeleitet wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Nr. 0801,Abrufformular 0802E oder 0802G

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Häufige Fragen zu WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen

Wer kann WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen beantragen?

Kreditinstitute, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen?

Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen beantragen?

Die Refinanzierungsmittel sind spätestens 12 Monate nach der Vollauszahlung für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einzusetzen.

Wer ist Fördergeber von WIBank Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen