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Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, einschließlich agrargewerblicher Handelsunternehmen und Unternehmen des Ernährungshandwerks..

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit dem zinsgünstigen Kredit „Wachstum und Wettbewerb“ bei der Finanzierung von Investitionen. Sie erhalten den Kredit für folgenden Vorhaben: Bau, Kauf und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen, Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, Kauf von Grundstücken, Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, allgemeine Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_wachstum_und_wettbewerb". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, Unternehmen des Ernährungshandwerks, forstwirtschaftliche Unternehmen.

Das Vorhaben muss der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte dienen oder die Diversifizierung der Produktion betreffen.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • der Kauf von Unternehmensanteilen
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen
  • der Kauf von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft

Wer kann Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, einschließlich agrargewerblicher Handelsunternehmen und Unternehmen des Ernährungshandwerks.

Wie hoch ist die Förderung bei Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft zur Gruppe „lr_wachstum_und_wettbewerb". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit