Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen zur Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen und Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 66 %.
Antragstellung Die Zuwendungsempfänger der in ein Programm aufgenommenen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden und die Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen.
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Jetzt Projekt prüfenStädte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände
Förderquote: 66 %.
Antragstellung Die Zuwendungsempfänger der in ein Programm aufgenommenen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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