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Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen zur Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen und Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" fördert insbesondere bauliche Maßnahmen wie die Sanierung und Umnutzung von Gebäuden sowie die Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen. Es zielt darauf ab, soziale Nachteile zu verringern und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, wobei der Förderanteil bis zu 2/3 der förderfähigen Kosten betragen kann. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66 %.

Frist und Status

Anträge können jährlich gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Die Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden und die Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit voraussichtlicher Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur

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Häufige Fragen zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Wer kann Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?

Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Wachstum und nachhaltige Erneuerung?

Förderquote: 66 %.

Bis wann kann man Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?

Anträge können jährlich gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Wachstum und nachhaltige Erneuerung?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit