Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen zur Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen und Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Frist und Status
Anträge können jährlich gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen werden und die Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit voraussichtlicher Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wachstum und nachhaltige Erneuerung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Wer kann Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?
Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Wachstum und nachhaltige Erneuerung?
Förderquote: 66 %.
Bis wann kann man Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen?
Anträge können jährlich gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Wachstum und nachhaltige Erneuerung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit