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Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden des Landes. Sie erhalten die Förderung für Mobilitätskonzepte: Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten, die sich mit Personen- oder Güterverkehren oder einer Kombination beider Verkehre befassen; Studien: wissenschaftliche Studien zu aktuellen und bisher nicht untersuchten Fragestellungen und Zukunftsfragen der Mobilität; Maßnahmen zur Digitalisierung; Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln: Mobilstationen und Quartiersgaragen; Mobilitätsmanagement: zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen über die Verkehrsplanung hinaus; Einführung von Sharing -Diensten: Carsharing - und Zweirad- Sharing -Dienste; Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik: Machbarkeitsstudien, City-Hubs und Mikrodepots, anbieterübergreifende Paketstationen, anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen, Software lösungen; Evaluation: begleitende oder nachträgliche nutzenorientierte Evaluation zur Wirksamkeit Ihres Vorhabens. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Fall von Studien und Maßnahmen der Digitalisierung ist auch eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent möglich. Für einzelne Förderbereiche gelten bestimmte Maximalbeträge. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei .

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie im Fall von Studien auch Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie darlegen, dass Ihr Vorhaben allen oder einzelnen der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.

Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.

Im Fall von baulichen Maßnahmen können Sie ein uneingeschränktes Baurecht vorlegen und der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein.

Sie können nachweisen, Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung und Vorhaben des Mobilitätsmanagements mit der zuständigen Koordinierungsstelle im Zukunftsnetz Mobilität NRW abgestimmt zu haben.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen förderfähig sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Wer kann Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?

Förderbetrag: –. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen