Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie im Fall von Studien auch Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie darlegen, dass Ihr Vorhaben allen oder einzelnen der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.
Im Fall von baulichen Maßnahmen können Sie ein uneingeschränktes Baurecht vorlegen und der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein.
Sie können nachweisen, Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung und Vorhaben des Mobilitätsmanagements mit der zuständigen Koordinierungsstelle im Zukunftsnetz Mobilität NRW abgestimmt zu haben.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen förderfähig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Wer kann Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?
Förderbetrag: –. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen