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Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden des Landes. Sie erhalten die Förderung für Mobilitätskonzepte, wissenschaftliche Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln, Mobilitätsmanagement, Einführung von Sharing-Diensten und Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe der Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, in bestimmten Fällen auch bis zu 100 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei .

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Hochschulen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Wer kann Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?

Förderbetrag: –. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen