Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 149 Tagen
Wenn Sie in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie im Fall von Studien auch Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie darlegen, dass Ihr Vorhaben allen oder einzelnen der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.
Im Fall von baulichen Maßnahmen können Sie ein uneingeschränktes Baurecht vorlegen und der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein.
Sie können nachweisen, Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung und Vorhaben des Mobilitätsmanagements mit der zuständigen Koordinierungsstelle im Zukunftsnetz Mobilität NRW abgestimmt zu haben.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen förderfähig sind.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Förderbetrag: –. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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