Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Hochschulen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Wer kann Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?
Förderbetrag: –. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen