Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 68 Tagen
Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.
Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen, Existenzgründer/in.
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 300.000 €.
Anträge sind im Rahmen besonderer Förderaufrufe einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft: Ihr Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein, deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und ausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).
FLÜGGE-Programm: Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt.
Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.
Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.
Validierungsprogramm: Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.
Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenstaatliche Hochschulen, Existenzgründer/in
Förderbetrag: 2.500 € – 300.000 €.
Anträge sind im Rahmen besonderer Förderaufrufe einzureichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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