Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ fördert kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ beantragen?
kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern