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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gefördert. Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig zu erhöhen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, wobei Privatvermieter ausgeschlossen sind. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Gebieten bis zu 45 Prozent, mit einer Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ beantragen?

kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern