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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ fördert kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.

Was wird gefördert?

Das Programm wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert und bietet Zuschüsse an. Antragsberechtigt sind Unternehmen in den Rechtsformen GmbH, UG und Einzelunternehmen. Ziel ist die Unterstützung von wirtschaftlichen und innovativen Vorhaben in der Branche. Die Förderung richtet sich speziell an die Verbesserung von Qualität und Gastlichkeit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ beantragen?

kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie

Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.

Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern