Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ beantragen?
kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern