Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind bei Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen, sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht, mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie müssen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.
Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben.
Das betrifft folgende Bereiche: Beschäftigungseffekte, volkswirtschaftlicher Nutzen, anschließende wirtschaftliche Verwertung, technologische Ambition.
Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenmittelständische Unternehmen
Förderbetrag: ab 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →