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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: mittelständische Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten), Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, Anwendung neuer Technologien im Unternehmen. Sie erhalten die Förderung bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und bei Anwendungsvorhaben als Darlehen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen, sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht, mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.

Sie müssen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.

Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben.

Das betrifft folgende Bereiche: Beschäftigungseffekte, volkswirtschaftlicher Nutzen, anschließende wirtschaftliche Verwertung, technologische Ambition.

Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen,Antrag

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Häufige Fragen zu Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Wer kann Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) beantragen?

mittelständische Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)?

Förderbetrag: ab 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern

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