Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Starthilfe für kleine Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb.
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.
Antragsteller müssen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.
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Jetzt Projekt prüfenGründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.
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