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Gründungskredit Smart – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Starthilfe für kleine Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Der Gründungskredit Smart bietet finanzielle Unterstützung für Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 5 Jahren Marktaktivität. Der Kredit kann für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden, mit einer Haftungsfreistellung von 80 % für die Hausbanken. Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller, wobei für Betriebsmittel ein Höchstbetrag von 100.000 Euro gilt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.

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Häufige Fragen zu Gründungskredit Smart

Wer kann Gründungskredit Smart beantragen?

Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungskredit Smart?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Gründungskredit Smart?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit