Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von Projekten zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden in Niedersachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungsträger in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Projektbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte
Wer kann Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte beantragen?
Bildungsträger in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte beantragen?
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Wer ist Fördergeber von Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Arbeitslosenprojekte?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen