Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Verbände und Vereine bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen für Jugendliche.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.
Die Teilnehmenden müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein und überwiegend aus Niedersachsen kommen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit voraussichtlicher Teilnehmendenzahl,voraussichtliche Zuwendungshöhe,vorgesehene Themenbereiche
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
Wer kann Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen beantragen?
Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?
Förderbetrag: 500 € – 100 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen