Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Verbände und Vereine bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen für Jugendliche.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.
Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen.
Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung.
Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit voraussichtlicher Teilnehmendenzahl,voraussichtliche Zuwendungshöhe,vorgesehene Themenbereiche
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
Wer kann Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen beantragen?
Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?
Förderbetrag: 500 € – 100 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen