Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Verbände und Vereine bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen für Jugendliche.
Antragsberechtigt sind: Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.
Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen.
Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung.
Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen
Förderbetrag: 500 € – 100 €.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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