VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Verbände und Vereine bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen für Jugendliche.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden. Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.

Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen.

Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung.

Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit voraussichtlicher Teilnehmendenzahl,voraussichtliche Zuwendungshöhe,vorgesehene Themenbereiche

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Wer kann Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen beantragen?

Verbände und Vereine, die Bildungsveranstaltungen für Jugendliche durchführen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?

Förderbetrag: 500 € – 100 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 100 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen