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Universalkredit – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen

Der Universalkredit fördert betriebliche Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert betriebliche Vorhaben und Maßnahmen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen, Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen, Waren, Betriebsmittel, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme von EUR 4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Personen können Sie ein Darlehen beantragen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sind, Sie einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, Sie zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.

Sie bekommen den Universalkredit für Ihr Vorhaben, das eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ beziehungsweise dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhält, nur zu beihilfefreien Konditionen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, Unternehmen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, politisch meinungsbildende Medienunternehmen (beispielsweise Zeitungsverlage, Rundfunk- und Internetanbieter mit politischen Inhalten), Unternehmen des Profisports, Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, die dem KWG unterliegen, Treuhandverhältnisse, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unternehmensnachweis,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Universalkredit

Wer kann Universalkredit beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Universalkredit?

Förderbetrag: 25.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Universalkredit?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern