Universalkredit – Förderung in Bayern
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen
Der Universalkredit fördert betriebliche Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Personen können Sie ein Darlehen beantragen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sind, Sie einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, Sie zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.
Sie bekommen den Universalkredit für Ihr Vorhaben, das eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ beziehungsweise dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhält, nur zu beihilfefreien Konditionen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, Unternehmen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, politisch meinungsbildende Medienunternehmen (beispielsweise Zeitungsverlage, Rundfunk- und Internetanbieter mit politischen Inhalten), Unternehmen des Profisports, Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, die dem KWG unterliegen, Treuhandverhältnisse, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Unternehmensnachweis,Finanzierungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Universalkredit
Wer kann Universalkredit beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Universalkredit?
Förderbetrag: 25.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Universalkredit?
Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 15.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern