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Universalkredit – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Universalkredit fördert betriebliche Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert betriebliche Vorhaben und Maßnahmen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen, Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen, Waren, Betriebsmittel, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme von EUR 4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unternehmensnachweis,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Universalkredit

Wer kann Universalkredit beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Universalkredit?

Förderbetrag: 25.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Universalkredit?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern