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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der LfA – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Die LfA Förderbank Bayern bietet Bürgschaften zur Entlastung von Kreditrisiken für Unternehmen und Existenzgründer an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die LfA Förderbank Bayern entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Tätigen, Produktions- und Absatzgenossenschaft oder Existenzgründerin und Existenzgründer in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben: Investitionsfinanzierungen, Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, in besonderen Fällen auch Betriebsmittelfinanzierungen, vor allem in Verbindung mit Investitionen, Avalfinanzierungen sowie Konsolidierungsmaßnahmen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu EUR 5 Millionen. Die Bürgschaft deckt je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der LfA

Wer kann Bürgschaften der LfA beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der LfA?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der LfA?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern

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