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Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen: Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau, digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Sensoren und digitaler Steuerungstechnik im Pflanzenbau: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand auf maximal 15.000 beziehungsweise maximal 30.000 Euro begrenzt sind; bei digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand zwischen maximal 25.000 und maximal 100.000 Euro begrenzt sind; bei digitalen Überwachungssystemen: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf maximal 15.000 Euro je Antrag begrenzt sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgröße erreichen und die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital

Wer kann Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?

Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern