Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb erreicht beziehungsweise überschreitet die Mindestgröße, die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte Paragraf 1 Absatz 2 definiert wird, und erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union.
Als Beteiligte und Beteiligter eines rechtsfähigen Zusammenschlusses von Landwirtinnen und Landwirten können Sie eine landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung nachweisen.
Ihr Vorhaben erfüllt die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Förderbereiche festgelegten Mindestanforderungen.
Sie beantragen die Förderung für Produkte aus der jeweiligen Produktliste, die im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten online veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert wird.
Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens spezifische Voraussetzungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Einrichtungen (Messegeräte zählen nicht als Gebrauchteinrichtungen), Gegenstände, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurden, Gegenstände, die überwiegend anderen Zwecken dienen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Wer kann Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?
Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern