Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgröße erreichen und die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Wer kann Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?
Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern