Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betrieb erreicht beziehungsweise überschreitet die Mindestgröße, die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte Paragraf 1 Absatz 2 definiert wird, und erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union.
Als Beteiligte und Beteiligter eines rechtsfähigen Zusammenschlusses von Landwirtinnen und Landwirten können Sie eine landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung nachweisen.
Ihr Vorhaben erfüllt die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Förderbereiche festgelegten Mindestanforderungen.
Sie beantragen die Förderung für Produkte aus der jeweiligen Produktliste, die im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten online veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert wird.
Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens spezifische Voraussetzungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Einrichtungen (Messegeräte zählen nicht als Gebrauchteinrichtungen), Gegenstände, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurden, Gegenstände, die überwiegend anderen Zwecken dienen.
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Jetzt Projekt prüfenlandwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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