Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihre integrierte Entwicklungsstrategie wurde von der Verwaltungsbehörde genehmigt.Ihr Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe.Für Ihr Vorhaben liegt ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe vor.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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